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   OLG Bremen, 26.03.2020 - 3 W 7/20   

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https://dejure.org/2020,6359
OLG Bremen, 26.03.2020 - 3 W 7/20 (https://dejure.org/2020,6359)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.03.2020 - 3 W 7/20 (https://dejure.org/2020,6359)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. März 2020 - 3 W 7/20 (https://dejure.org/2020,6359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    §§ 888, 767 ZPO
    Zivilprozessrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888 ; ZPO § 767
    Vollstreckung einer vertretbaren Handlung; Unzumutbarkeit bzw. Unmöglichkeit der Erfüllung der zu vollstreckenden Forderung; Erfüllungseinwand im Verfahren gemäß § 888 ZPO - Einwendungen gegen die zu vollstreckende Forderung im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 793
    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DGVZ 2020, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2020 - 3 W 7/20
    Der Senat teilt insbesondere - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung(en) des Bundesgerichtshofes (v. 06.06.2013 I ZB 56/12 - juris; BGHZ 161, 67 = IXa ZB 32/04 v.5.11.2004 - juris) - die Auffassung des Landgerichts nicht, dass der gegen den Anspruch als solchem gerichtete Erfüllungseinwand im Verfahren gemäß § 888 ZPO geltend gemacht werden kann und nicht im Verfahren nach § 767 ZPO geltend gemacht werden muss.
  • BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08

    Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2020 - 3 W 7/20
    Die Unmöglichkeit der zu vollstreckenden Handlung ist im Zwangsvollstreckungsverfahren immer zu berücksichtigen, weil staatliche Zwangsmittel nur angewendet werden dürfen, wenn die Leistung vom Schuldner auch erbracht werden kann (BGH Beschluss v. 27.11.2008, I ZB 46/08 Rdnr. 13 - juris; Zöller-Seibel, 33. Aufl. 2020 § 888 ZPO Rdnr.2, Saenger-Kießling, 8. Aufl. 2019, § 888 Rdnr. 11).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 56/12

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung aus einem für vollstreckbar

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2020 - 3 W 7/20
    Der Senat teilt insbesondere - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung(en) des Bundesgerichtshofes (v. 06.06.2013 I ZB 56/12 - juris; BGHZ 161, 67 = IXa ZB 32/04 v.5.11.2004 - juris) - die Auffassung des Landgerichts nicht, dass der gegen den Anspruch als solchem gerichtete Erfüllungseinwand im Verfahren gemäß § 888 ZPO geltend gemacht werden kann und nicht im Verfahren nach § 767 ZPO geltend gemacht werden muss.
  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16

    Rechtskraft des Zwangsmittelbeschlusses - Vollstreckungsabwehrklage und

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2020 - 3 W 7/20
    Der Schuldner könnte zudem - weil die Gründe einer Entscheidung nicht in Rechtskraft erwachsen (dazu für § 888 ZPO BGH I ZR 64/16 v. 13.07.2017 Rdnr. 15 - juris) - mit relativ einfachem Vortrag immer wieder das Vollstreckungsverfahren - kostengünstig - aufhalten, ohne seinerseits mit einer Zwangsvollstreckungsgegenklage aktiv werden zu müssen.
  • BGH, 07.04.2005 - I ZB 2/05

    Berücksichtigung der Unzumutbarkeit der vorzunehmenden Handlung

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2020 - 3 W 7/20
    Soweit die Antragsgegnerin meint, die zu vollstreckende Auskunft sei ihr bzw. ihren Geschäftsführern wegen der fehlenden Verpflichtung zur Selbstbezichtigung nicht zumutbar, richtet sich dieser Einwand gegen die Auskunftsverpflichtung selbst und ist mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (für den Einwand der Unzumutbarkeit s. BGH Beschluss v. 07.04.2005, I ZB 2/05 III. b - beck-online).
  • BGH, 29.09.2022 - I ZR 180/21

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage bei Erhebung des Erfüllungseinwands

    bb) Nach der vom Berufungsgericht zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Schuldner nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, sondern auch in den Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 162, 67 [juris Rn. 11]; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZB 56/12, NJW-RR 2013, 1336 [juris Rn. 8 bis 10 und 18], jeweils mwN; aA OLG Bremen, DGVZ 2020, 146 [juris Rn. 20 bis 24 und 26]; zum Verfahren nach § 767 ZPO vgl. auch BGH, NJW 1984, 2826 [juris Rn. 17]; BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - IX ZR 100/94, NJW 1995, 3189 [juris Rn. 7]).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 461/20

    Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes und

    Denn weder dürfen die nach der geltenden gesetzlichen Systematik bestehenden Grenzen zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren verwischt werden, noch darf die verfassungsrechtlich verbürgte Garantie eines effektiven Rechtsschutzes dadurch in Frage gestellt werden, dass der Vollstreckungsschuldner durch relativ einfaches Vorbringen eine komplexe Sachverhaltsaufklärung (ggf. mit Beweiserhebung) einfordert und dadurch (ggf. wiederholt) eine wirkungsvolle Vollstreckung vereitelt (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 26.03.2020 - 3 W 7/20 - juris Rn. 20 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 61/19

    Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes; Auskunftsverpflichtung;

    Sie können nur im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 7. April 2005 ‌- I ZB 2/05 -‌, juris, Rn. 9; OLG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 ‌- 3 W 7/20 -‌, juris, Rn. 17 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2014 - VI-U (Kart) 18/13, BeckRS 2015, 9379, Rn. 72; Gruber, in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, § 888 Rn. 14).
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